2017 – Februar
Innen vor außen
Die über Jahrhunderte gewachsene lebendige Dichte und Nutzungsmischung in den meisten unserer Städte und Gemeinden ist mit neuen Siedlungen und Neubaugebieten nicht zu erreichen. Daher sollten weitere Ausdehnungen möglichst vermieden werden. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete oder der Erweiterung von Siedlungsflächen nach außen sollten zuerst die vorhandenen Gebiete dem sich ständig wandelnden Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden. Im Klartext bedeutet dies: Die Innenentwicklung steht vor der Außenentwicklung.
Für kleinere bis mittlere Kommunen ergibt sich aus dieser Vorgabe folgende Prioritätenliste:
- Vitalisierung des Ortskerns. Dies beinhaltet nicht nur die Instandhaltung oder -setzung der vorhandenen Gebäude, sondern auch Neubauten für neue Bedürfnisse.
- Entwicklung der übrigen Baugebiete, z.B. der Wohn- und Gewerbeflächen, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind.
- Besteht darüber hinaus Baubedarf, sollten innerstädtische Brachflächen wie z.B. stillgelegte Gewerbeanlagen oder Bahnhöfe umgenutzt werden. Oftmals befinden sich auch Sportanlagen in innerörtlichen Bereichen, die umgewidmet und zu Wohnzwecken herangezogen werden können.
- Nur, wenn die Innenentwicklung nicht ausreicht, um eine starke Baulandnachfrage zu befriedigen, sollte die Siedlungsfläche behutsam erweitert werden. Allerdings sollten dabei keine neuen Siedlungskerne im Außenbereich geschaffen werden, sondern Lücken zwischen vorhandenen Siedlungsgebieten geschlossen oder bestehende Baugebiete abgerundet werden.
